Über uns
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
Kurstermine
Das Kursjahr der Jugendkunstgruppen (JKG) für Kurse, die wöchentlich stattfinden, beginnt in der dritten Woche nach dem Schuljahresbeginn in NRW und endet in der Woche vor den Sommerferien. Ausnahmen sind möglich. Bei Wochenend- und Ferienkursen gelten die Zeiten, die bei den Kursbeschreibungen genannt sind.
Anmeldung
Die Teilnahme an den Kursen ist nur mit einer verbindlichen Anmeldung möglich. Ein Anmeldungsformular finden Sie hinten im Katalog und im Internet unter www.jugendkunstgruppen.de. Sie sind auch bei den Kursleitungen und im JKG-Büro erhältlich. Eine einmalige Probeteilnahme ist nach vorheriger Absprache mit der Kursleitung oder dem JKG-Büro möglich.
Die erhobenen personenbezogenen Daten dienen ausschließlich der Durchführung und Abrechnung der Kursteilnahme und werden zu diesem Zweck elektronisch gespeichert. Ein ausführliches Informationsblatt über die Nutzung der Daten ist im JKG-Büro erhältlich.
Bei Teilnahme an mehreren Kursen, bitte für jeden Kurs eine Anmeldung vollständig ausfüllen. Die Kursnummer des jeweiligen Kurses finden Sie bei der Kursbeschreibung.
In den regelmäßigen Kursen ist ein späterer Einstieg nach Absprache möglich. Anmeldeschluss für Workshops ist eine Woche vor dem ersten Termin.
Bitte geben Sie auch die Einwilligung, dass die Jugendkunstgruppen Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die mit Ihrem Kind in den Kursen gemacht werden, auf der Internetseite und anderen Publikationen der Jugendkunstgruppen veröffentlicht werden
dürfen. Sollten Sie das nicht wünschen, streichen Sie die Passage auf der Anmeldung.
Die Anmeldungen können Sie ins JKG-Büro schicken oder bei der Kursleitung abgeben. Angenommen werden auch unterschriebene Anmeldungen, die als Datei per Mail geschickt werden.
Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt. Nach einer verbindlichen Anmeldung, können Sie am ersten oder, bei schon laufenden Kursen, am nächsten Kurstermin teilnehmen. Sie werden benachrichtigt, wenn Kurse nicht stattfinden oder ausgebucht sind.
Kursentgelte
Für die Teilnahme an den Kursen und Workshops der Jugendkunstgruppen werden Entgelte nach der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen „Entgeltordnung der Jugendkunstgruppen KSL“ in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die im Programmheft genannten Kursentgelte beziehen sich auf den kompletten Jahreskurs oder den kompletten Workshop.
Die Kursentgelte sind zu Beginn mit einer einmaligen Zahlung zu entrichten. Sie erhalten eine Rechnung. Bitte bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung die Kursentgelte, da die Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann.
Für die meisten Kurse besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Sie erhalten die Rechnung erst, wenn durch ausreichende Anmeldungen sichergestellt ist, dass der Kurs stattfindet.
Die Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht des vollständigen Kursentgeltes.
In den Kursentgelten sind Materialkosten nicht enthalten. Materialkosten werden direkt mit der Kursleitung abgerechnet.
Ermäßigung/Bildung und Teilhabe
Das Programm „Bildung und Teilhabe“ ermöglicht es, Kindern, deren Eltern, Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, die Jugendkunstgruppen-Kurse kostenlos zu besuchen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das JKG-Büro berät gerne und hilft beim Ausfüllen des Antrags-Formulars.
Kursausfall/Kursfreie Zeiten für regelmäßige Kurse
Während der Schulferien und an allen gesetzlichen Feiertagen in NRW, sowie in der Karnevalszeit, von Weiberfastnacht bis einschließlich Rosenmontag, finden keine Kurse statt.
Auch wenn wegen besonderen Ereignissen, zum Beispiel Unwetter, kein Schulunterricht in NRW stattfindet, fallen die JKG-Kurse aus
Haftung
Für Schäden haftet die Stadt bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden im Rahmen der für diese Gebäude bestehenden Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.