Über uns

Entgelte / Anmeldung

Entgelte

Für die Teilnahme an den Kursen und Workshops der Jugendkunstgruppen werden Entgelte nach der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen „ Entgeltordnung der Jugendkunstgruppen“ in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die im Programmheft genannten Kursentgelte beziehen sich auf den kompletten Jahreskurs oder den kompletten Workshop. 

Die Kursentgelte sind zu Beginn mit einer einmaligen Zahlung zu entrichten. Sie erhalten eine Rechnung. Bitte bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung die Kursentgelte, da die Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann.

Für die meisten Kurse besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Sie erhalten die Rechnung erst, wenn durch ausreichende Anmeldungen sichergestellt ist, dass der Kurs stattfindet.

Die Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht des vollständigen Kursentgeltes.

In den Kursentgelten sind Materialkosten nicht enthalten. Materialkosten werden direkt mit der Kursleitung abgerechnet.

Die Entgeltordnung der Jugendkunstgruppen: hier klicken

Ermäßigung/Bildung und Teilhabe

Das Programm „Bildung und Teilhabe“ ermöglicht es Kindern, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, die Jugendkunstgruppen-Kurse kostenlos zu besuchen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das JKG-Büro berät gerne und hilft beim Ausfüllen des Antrags-Formulars.

Anmeldung

Kursanmeldungen bitte mit einer JKG-Anmeldung 2019/2020.
Anmeldungen finden Sie auf der letzten Seite im Katalog und sind bei der Kursleitung sowie im JKG-Büro erhältlich.
Das Anmeldeformular gibt es auch hier. (bitte klicken)
Bei der Teilnahme an mehreren Kursen bitte für jeden Kurs eine Karte vollständig ausfüllen. Die Kursnummer des jeweiligen Kurses finden Sie bei der Kursbeschreibung.

Bitte geben Sie auch die Einwilligung, dass die Jugendkunstgruppen Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die mit Ihrem Kind in den Kursen gemacht werden, auf der Internetseite und anderen Publikationen der Jugendkunstgruppen veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie das nicht wünschen, streichen Sie die Passage auf der Anmeldung.

Die ausgefüllte Karte können sie ins JKG-Büro schicken oder bei der Kursleitung abgeben.

Kursausfall/Kursfreie Zeiten für regelmäßige Kurse

Während der Schulferien und an allen gesetzlichen Feiertagen in NRW, sowie in der Karnevalszeit, von Weiberfastnacht bis einschließlich Rosenmontag, finden keine Kurse statt. 

Auch wenn wegen besonderen Ereignissen, zum Beispiel Unwetter, kein Schulunterricht in NRW stattfindet,

Haftung

Für Schäden haftet die Stadt bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden im Rahmen der für diese Gebäude bestehenden Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

Programmänderungen bleiben vorbehalten

Förderverein

Der gemeinnützige Fördererverein der Jugendkunstgruppen erfüllt eine wichtige Aufgabe. Er setzt die Mitgliedsbeiträge und die Spenden an den Verein ein, um Angebote und Projekte sowie die Ausstattung der Jugendkunstgruppen zu unterstützen. Der Circus Fantastico hat zum Beispiel vom Fördererverein eine neue Tonanlage bekommen, das Foto- und das Computerstudio wurden ergänzt und das Tanztheater und die Theaterkurse wurden bei der Produktion der Aufführung im Forum unterstützt. Auch betreibt der Fördererverein unseren Internetauftritt unter www.jugendkunstgruppen.de.

Der Fördererverein freut sich über jedes neue Mitglied und jede Spende. Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite und in der Geschäftsstelle des Vereins im JKG Büro.